Letzten Mittwoch hat sich der Weinheimer Gemeinderat konstituiert.

Die Sitzung verlief recht unspektakulär. Lediglich wir, also die WMD, haben einen Antrag eingebracht. Damit wollten wir die Entscheidungsgewalt des Gemeinderats geringfügig erweitern, was letztendlich die Handlungsfreiheit des Oberbürgermeisters leicht eingeschränkt hätte. Alle anderen Gemeinderäte unterstützten unsere Anträge nicht. Sie sind zufrieden mit dem aktuellen Stand. Dabei habe ich in den letzten Jahren sehr häufig erlebt, dass einige Gemeinderäte zu dieser und jener Frage mehr eingebunden sein wollten. Ich wette, sowas passiert bald wieder.

 

Wir wollten die Hauptsatzung ändern:

§8,3

Aktuell: Abschluss, Änderung und Aufhebung von Miet- und Pachtverträgen, sofern Miete und Pachtzins monatlich 1.500 € übersteigen;

neu: Abschluss, Änderung und Aufhebung von Miet- und Pachtverträgen, sofern Miete und Pachtzins monatlich 1.500 € übersteigen, oder es sich um gewerblich nutzbare Räume handelt. (z. b. Altstadtgalerie)

§8,15

aktuell: Vergabe von Leistungen

neu: Vergabe von Leistungen. Vergabe von Rechtsgutachten und neuen stationären Werbemaßnahmen (Stelen, Schilder, etc) ohne Mindestwert.

§8, 17

neu:

Redaktionsstatut für die Veröffentlichung von Beiträgen der Stadtverwaltung und der im
Gemeinderrat vertretenen Gruppen im Amtsblatt, auf den städtischen Websites, in den städtischen
sonstigen Medien z.B: den sogenannten Sozialen Medien und in den sonstigen Medien

So ein Redaktionsstatut wäre neu und müsste/sollte bei Annahme innerhalb eines Jahres erarbeitet werden.

 

§12,8

aktuell: Abschluss, Änderung und Aufhebung von Miet- und Pachtverträgen, soweit Miete und Pachtzins monatlich 1.500 € nicht übersteigen;

neu: Abschluss, Änderung und Aufhebung von Miet- und Pachtverträgen, soweit Miete und Pachtzins monatlich 1.500 € nicht übersteigen, sofern es sich nicht um gewerblich nutzbare Räume handelt (z. B. Altstadtgalerie)